Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Die Betreiber der Seite "Hennesee-Sauerland.de" sind bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung trägt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite Hennesee-Sauerland.de mit ihren Unterkapiteln, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verknüpfte andere Internetseiten. Sie gilt gleichermaßen für Desktop- und mobile Ansicht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:

Die Internetseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit (noch) nicht komplett vereinbar.

Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen und Änderung der Kontrasteinstellung, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und/ oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.

Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de ) und das Angebot BITV Test (https://testen.bitv-test.de/ )).

Die größtmöglich barrierearme Gestaltung erfolgte zudem in Zusammenarbeit mit der Südwestfalen-IT (Hemer), von deren Seite der technische Rahmen bereitgestellt worden ist.

Prüfungsdatum zur Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

Erstellungsdatum zur Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik, wenn Sie der Meinung sind, auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite hennesee-sauerland.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten zu haben. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Hindernisse und Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und hat die folgenden Kontaktdaten:

0211 - 855 3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

 

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich:

ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de

 

Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren)

Feedback und Kontaktangaben

Gerne nehmen wir Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit entgegen.

Nutzen Sie hierfür einen von Ihnen bevorzugten Weg mit uns in Kontakt zu treten. So können Sie uns auch etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. Ihre Ansprechpersonen für die Internetseite:

Team der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Meschede& Bestwig
02904 - 712810 oder info@hennesee-sauerland.de

Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit nahezu vollständig erfüllt. Bei alten bereitgestellten Daten, kann die Barrierefreiheit leider aufgrund der zurückliegenden Erstellungszeitpunkte nicht oder nur teilweise erfüllt werden.

Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung.