Segeln / Bootfahren auf dem Hennesee

Meschede. Folgende Wasserfahrzeuge sind zugelassen:
(aus der Freizeitordnung des Ruhrverbandes)

Entgeltfrei:

  • Das Befahren der Talsperre mit muskelkraftangetriebenen Paddel- u. Ruderbooten ist - unabhängig von ihrer Größe - entgeltfrei.
  • Das Befahren der Talsperren mit Segelbooten mit einer Messzahl (Länge über alles x Breite über alles einschließlich aller Anbauteile) von unter 6 m² ist ebenso entgeltfrei.

Bootsplaketten:

  • Die Erlaubnis zum Befahren der Talsperren mit größeren Segel- u. Sportbooten bis zu einer Messzahl von 20 m² wird durch die Ausgabe von Bootsplaketten erteilt.
  • Andere Wasserfahrzeuge (z.B. Flöße, Wasserfahrräder) können auf Antrag und nach Prüfung durch den Ruhrverband zugelassen werden.
  • Für den Einsatz von Elektromotoren ist zusätzlich eine Motorplakette erforderlich (weitere Infos zum Einsatz von Elektromotoren: s. Freizeitordnung). 
  • Segel- u. Sportboote, die die Messzahl von 20 m² überschreiten, fallen unter die Regelung des LWG über die Schifffahrt (§37 Abs. 6 LWG, Genehmigungspflicht). Ausnahmegenehmigungen werden als Übergangsregelung nur für Segelboote, die bereits 1979 zugelassen waren, ausgestellt.

Ausgabestellen für Bootsplaketten:
Tourist-Information Meschede und Knaus Campingpark

Freizeitordnung:
Die Freizeitordnung können Sie auf der Internetseite des Ruhrverbades ansehen.

Weitere Informationen:
Ruhrverband Meschede
Berghausen 15, 59872 Meschede
Tel. 0291-902290

Ruder-/Segelclubs